Erstellt von Dipl.-RPfl. Thomas Schmidt und Dipl.-RPfl. Jochen Volpert,
die sich hauptberuflich als Kostenrechts-Dozent (FH) bzw. als Bezirksrevisor
mit dem Kostenrecht befassen.
Beide Autoren sind auch an mehreren herkömmlichen Kommentaren beteiligt, die
inzwischen mit zu den Standardwerken zum RVG gehören.
Nordrhein-Westfalen setzt das Programm RVGdigital-Handbuch landesweit ein.
Der Umfang des Kommentars beträgt ca. 800 Seiten. Enthalten sind neben den Kommentierungen und Erläuterungen, der Gesetzestext, die Gesetzesbegründung, zahlreiche Beispielsfälle.