In seltenen Fällen warnt der Virenscanner vor dem Installieren unseres Programms obwohl kein Virus enthalten ist.
Dies hat folgende Ursache:
Wir setzen zur Erstellung der Installationsdatei eines der am stärksten verbreiteten Programme ein: InnoSetup.
Das Problem mit der „falschen“ Virenerkennung ist dem Hersteller bekannt: http://news.jrsoftware.org/news/innosetup/msg105474.html.Dort heißt es:
"Inno is often flagged as malware because antivirus people are not sufficiently careful when they record signatures for actual malware that happens to also use an Inno installer -- they catch part of the code which is common to all installers instead of the part that is unique to the malware. This is called a "false positive". The recommendation to run it through VirusTotal is to assure you that the majority of scanners do not see anything wrong, and thus it is your responsibility to report it as a false positive to the ones that do incorrectly flag it."
Danach werden Innosetup-Dateien häufiger als Virus erkannt, weil das Programm eins der häufigsten Kompilierungsprogramme ist und eben auch zur Virus-Verbreitung genutzt wird. Die Virenschutz-Programmierer schießen an der Stelle leider etwas über das Ziel hinaus. Dieses Verhalten kann von uns aus leider nicht beeinflusst werden. Es dauert eben leider immer etwas, bis der jeweilige Virenscanner „gelernt“ hat, dass unser Programm zulässig ist.
Sie haben die Möglichkeit den Virenscanner zeitweise auszuschalten und dann unsere Programm zu installieren. Wenn Sie dies berechtigterweise nicht ohne weiteres machen möchten, empfehlen wir die Nutzung von VirusTotal.
Auf dieser Seite können Sie unsere Datei testweise hochladen und durch über 60 Virenprogramme prüfen lassen. Ich habe dies für die aktuelle LAWgistic-Betreuervergütungsversion gemacht. Dabei hat einer von 62 Scannern angeschlagen. Dann müssen Sie entscheiden, ob Sie das Programm installieren möchten oder nicht.
Beispiel: Ihr Abrechnungsquartal 29.04.2019 bis 28.07.2019 Ihre Vergütungsmonate sind damit
29.04.2019 - 28.05.2019
29.05.2019 - 28.06.2019
29.06.2019 - 28.07.2019
Die neue Vergütung ist am 27.07.2019 in Kraft getreten. § 12 VBVG regelt folgendes:
Auf Vergütungsansprüche von Betreuern, Vormündern, Pflegern und Verfahrenspflegern für Leistungen, die vor dem 27. Juli 2019 erbracht wurden, ist dieses Gesetz bis zum Ende des angefangenen Betreuungsmonats in seiner bis dahin geltenden Fassung anzuwenden.
Der 27.07.2019 lag im letzten Vergütungsmonat, so dass im Ergebnis das Quartal voll nach alten Recht abzurechnen ist.
Beispiel 2: Ihr Abrechnungsquartal 29.05.2019 bis 28.08.2019 Ihre Vergütungsmonate sind damit
29.05.2019 - 28.06.2019
29.06.2019 - 28.07.2019
29.07.2019 - 28.08.2019
Hier lag der 27.07.2019 im zweiten Vergütungsmonat, so dass von dem Quartal zwei Monate (29.05.2019 bis 28.07.2018) nach altem Recht und ein Monat (29.07.2019 - 28.08.2019) nach neuem Recht abgerechnet werden können. Dieses erkennt jedoch das Programm automatisch, ohne dass Sie etwas Besonderes veranlassen müssen.
Probleme bei Betreuungsbeginn am 31.08.XXXX behoben. Schreibfehler "Vermögensstatus" berichtigt.
(Verbesserungen: Probleme mit Umlauten in seltenen Fällen
(kostenpflichtige Version - mit befristetem Rabatt für Altkunden)
Verbesserungen/Änderungen:
(kostenfrei für Nutzer ab Version 1.5.x ab dem 27.07.2019)
Verbesserung: Die Anzeige von historischen Vergütungszeiträumen wurde erweitert.
(kostenfrei für Nutzer ab Version 1.5.x ab dem 27.07.2019)
Problem mit ungültiger Konvertierung des Wertes "BVna" behoben
Bei Verwaltung von Wohnraum kann ein Zeitraum erfasst werden und die Monate für die Vergütung dieser Pauschale (§ 5a VBVG) werden automatisch ermittelt.
Ergänzung auf Wunsch der Gerichte, die das Programm nutzen:
Ergänzung für Gerichtsanwender - schnellerer Wechsel der Vergütungsstufe
Fehlerbehebung:
Probleme bei Beginn der Betreuung am 26.05., 26.06. behoben (sowie Einzelfälle beim 30.);
unnötige Leerstellen bei den Betreutendaten werden automatisch entfernt
Ergänzung:
optionaler Hinweis für die Umsatzsteuerbefreiung;
Jahresübersicht wird bei Sicherung ebenfalls gesichert
Datumsprobleme bei Beginn der Betreuung am Monatsende behoben.
Mögliche Probleme beim Zwischenspeicher behoben.
Probleme beim Rechnungsempfängerzuordnung behoben in speziellen Fällen (z.B. bei Tod des Betreuten).
Ermittlung der Fälligkeit der Vergütung in den Quartalen;
Probleme bei bestimmten Datenkonstellationen;
Jahresübersicht;
Zuordnung der Empfängergerichte zu den Betroffenen.
Grundlegend überarbeitete Version für das neue Vergütungsrecht: