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GEFUNDEN:
Entscheidungs-Nr.: LAW - 309 / Hauptkategorie: Terminsgebühr / Unterkategorie: Entstehung
Tenor:  Terminsgebühr auch bei Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren bei einstw. Verfügung
Inhalt der Entscheidung: Im Falle eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren entsteht (auch) im einstweiligen Verfügungsverfahren eine Terminsgebühr für die Verfahrensbevollmächtigten, weil - was schon ausreicht - ausweislich §§ 128 Abs. 1, 937 Abs. 2 ZPO grundsätzlich "eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben" ist im Sinne von Nr. 3104 RVG-VV Anm. I Nr. 1.
eigene Anmerkungen:
Gericht / Verfasser: OLG Düsseldorf  Geschäftszeichen: I-15 W 47/17
Entscheidungsdatum / Veröffentlichung: 16.10.2017 Fundstelle: AGS 2017, 559-560
Betroffene Vorschriften: Nr. 3104 VV RVG Verfasser des Eintrags: Schmidt, Thomas